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Schulhelfer

Der Verein erhält von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Zuwendungsmittel zur Finanzierung von Schulhelfern für autistische Schülerinnen und Schüler. Diese Mittel wurden bereitgestellt, um den Anspruch auf Nachteilsausleich sicherzustellen und die Bearbeitung dieses Anspruchs zu vereinfachen. Der Helfer wird dem jeweiligen Schüler zur Seite gestellt und begleitet ihn stundenweise durch den Schulalltag; der Stundenumfang wurde im Verlauf der letzten Jahre immer weiter reduziert. Teilweise müssen sich in der Zwischenzeit auch zwei Schüler einen Schulhelfer teilen. Die Betreuung der Schüler auf Klassenfahrten oder im Betriebspraktikum ist nicht mehr so selbstverständlich möglich wie in der Vergangenheit, weil die Mittel nicht mehr bedarfsgerecht eingesetzt werden können, sondern einer Begrenzung unterliegen.

Die Notwendigkeit und der Umfang des zeitlichen Einsatzes eines Schulhelfers wird mit den Ambulanzlehrern im Feststellungsverfahren geklärt und empfohlen. Die Anträge für diesen Einsatz kommen von den Schulen. Nach der Zustimmung durch die Schulaufsicht wird ein entsprechender Antrag auf Einsatz eines Schulhelfers an den Verein gestellt, der dann in Zusammenarbeit mit den Ambulanzlehrern für die Umsetzung sorgt.

Die Arbeit der Schulhelfer macht es möglich, dass zunehmend mehr Schüler mit Autismus integrativ gefördert werden.

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